Ellen Demuth: Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes im Kreis Neuwied

18.04.2018

 

Ellen Demuth erklärt dazu: „Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Mit diesem werden erstmalig alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt. Mit einer Kleinen Anfrage an die rheinland-pfälzische Landesregierung wollte ich nun in Erfahrung bringen, wie der Kreis Neuwied mit diesem neuen Gesetz umgeht.“

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder hat die Anfrage beantwortet. Demnach musste die Kreisverwaltung Neuwied zur Umsetzung des Gesetzes kein neues Personal einstellen. Die Aufgaben teilen sich ein dazu teilweise freigestellter Mitarbeiter des Gesundheitsamtes (zuständig für gesundheitliche Beratung und Anmeldung der Prostitution), eine Angestellte mit einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (maximal 32 Stunden) für die Ausstellung der Ausweise und der zuständige Abteilungsleiter des Ordnungsamtes für die Genehmigung des Prostitutionsgewerbes.

Vom Land, so Demuth, erhält der Kreis Neuwied dafür keine Kostenerstattung. Einzig die Gebühren für öffentlich-rechtliche Dienstleistungen und Amtshandlungen, welche im Prostituiertenschutzgesetz festgeschrieben sind, dienen der Kostendeckung.

Demuth: „Nach dem Melderecht muss auch jede Person Angaben zum Wohnsitz machen. Oft ist es bei Prostituierten aber so, dass sie über keine eigene Meldeadresse verfügen. Für diesen Personenkreis stellt die Beratungsstelle „Roxanne“ in Koblenz eine kostenfreie Zustellanschrift zur Verfügung, auch für Frauen aus dem Kreis Neuwied. Dies ist nach dem Prostituiertenschutzgesetze auch so erlaubt.“

Für die Kontrolle der Einkünfte von sowie Umsätze aus Vermietungen an Prostituierte, so erklärt die Staatsekretärin in der Antwort auf die Kleine Anfrage, sind die Finanzbehörden zuständig. Dieser bereitgestellte Wohnraum bedürfe zudem immer einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.

Die Antwort der Landesregierung gibt einen Überblick über die Staatsangehörigkeit der bisher im Landkreis Neuwied angemeldeten Prostituierten: Die überwiegende Mehrheit von fast 84 % kommt aus Rumänien. Weiter Nationalitäten wie Deutsch, Thailändisch, Bulgarisch, Polnisch, Ungarisch, Tschechisch, Slowakisch und Georgisch teilen sich zu etwa gleichen Teilen die restlichen 16 % der Anmeldungen.

Demuth: „Der rumänische Anteil ist eine erschreckende Zahl, vor allem mit dem Wissen, dass Rumänien beim Bruttoinlandsprodukt ein Schlusslicht in der EU ist.“

 

Abschließend stellt die Abgeordnete fest: „Das Thema Prostituiertenschutzgesetz ist nicht unumstritten, und wird uns sicher noch weiter beschäftigen.“