PLENUM AKTUELL

1., 2. und 3. Juli 2015

02.07.2015


Initiativen und Positionen

(Stand 1.7.2015)

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Aktuelle Stunde
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Folgen aus der verfassungswidrigen Zwangsfusion Maikammer/Edenkoben

Zwangsehe gestoppt – die vom Land angeordnete  Fusion der südpfälzischen Verbandsgemeinden Maikammer und Edenkoben war verfassungswidrig. Das haben die Richter am rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof entschieden. Die Zwangsangliederung sei mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nicht vereinbar. Für die Kommunen ein wichtiges Signal. Mehrere Klagen werden noch vom Verfassungsgerichtshof geprüft. 

Teure Scheidung

Auf die Zwangsehe folgt nun die teure Scheidung. Edenkoben und Maikammer werden fast ein Jahr nach ihrem Zusammenschluss wieder geteilt.  Die Kosten des misslungenen rot-grünen Experiments trägt der Steuerzahler. Vor allem im personellen Bereich ist der angerichtete Schaden gewaltig. Infolge der Nichtigkeit und erforderlichen Rückabwicklung müssen Mitarbeiter aus dem Ruhestand zurück zur Arbeit. Gleichzeitig sind für die betreffenden Arbeitsplätze jedoch bereits Ersatzkräfte eingestellt. Durch den Wegfall eines der beiden hauptamtlichen Bürgermeister bei der Fusion wurde ein hauptamtlicher Beigeordneter neu bestellt. Dieser bleibt im Amt, während der „weggefallene“ Bürgermeister jetzt wieder  im Amt ist. Die CDU-Fraktion fordert, dass die Landesregierung für den von ihr verursachten Schaden einsteht – allerdings nicht mit Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs.

CDU für umfassende Reform

„Die Rote Karte für die Kommunalreform der Landesregierung kam mit Ansage“, so die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion, Anke Beilstein. „Rot-Grün hat leichtfertig und aus parteipolitischen Erwägungen heraus gehandelt.“

CDU-Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner sprach sich erneut für eine umfassende Aufgaben- und Funktionalkritik aus: „Wer eine Kommunal- und Verwaltungsreform von langer Dauer und mit hoher Akzeptanz erfolgreich durchführen will, dem muss Gründlichkeit wichtig sein – und vor allem ein strukturiertes, aufeinander abgestimmtes Vorgehen. Willkürliche Grenzveränderungen und Vergrößerungen bringen alleine noch keine Optimierung.“

Dazu folgender Parlamentsantrag

Moratorium jetzt –

Kommunalrefom bis zur Vorlage des beschlossenen Gutachtens aussetzen

Einfach weiter so - ungeachtet des Stopps der Zwangsfusion der Verbandsgemeinden Maikammer/Edenkoben treibt die Landesregierung die kommunale Gebiets- und Verwaltungsreform voran. Dabei sind noch mehrere Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof anhängig. Das Verhalten der Landesregierung ist völlig unverständlich, zumal vor zwei Monaten im Landtag beschlossen wurde, ein Gutachten für eine umfassende Kommunal- und Verwaltungsreform zu vergeben.

Ganzheitliches Gutachten

Diese Verständigung ging auf eine Initiative der CDU-Landtagsfraktion zurück. Auf Grundlage des Gutachtens soll eine Kommunal- und Verwaltungsreform aus einem Guss entwickelt werden.  Alle Ebenen von den Landesministerien bis zu den Gemeinden werden einbezogen. Trotzdem strebt die Landesregierung auf der Grundlage eines Schreibens des Innenministers vom 30. Januar 2015 an die im Landtag vertretenden Fraktionen weitere Fusionen und Zerschlagungen von Verbandsgemeinden bis zur Wahl 2016 an.

Proteste vor Ort

Vor Ort regt sich dagegen von Seiten der Betroffenen massiver Widerstand. Dies gilt etwa für die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein ebenso wie für den geplanten Zusammenschluss der Verbandsgemeinde Gebhardshain mit der Verbandsgemeinde Wissen, der Zerschlagung der Verbandsgemeinde Nassau oder dem kreisübergreifenden Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg.

Nach der grundsätzlichen Einigung aller Fraktionen und der Landesregierung auf ein Gutachten für eine künftige ganzheitliche Reform können die Betroffenen nicht nachvollziehen, wieso noch vor den Landtagswahlen gegen ihren Willen und ohne Vorliegen eines Konzeptes Fakten geschaffen werden sollen.

Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein, die bis zur Landtagswahl geplanten Zwangsfusionen und Zerschlagungen von Verbandsgemeinden vor dem Hintergrund der laufenden Klagen einzustellen.

Wir fordern deshalb die Landesregierung auf:

·         Zwangsfusionen und Zerschlagungen von Verbandsgemeinden bis zur Landtagswahl 2016 auszusetzen.

·         Das Ergebnis des Gutachtens abzuwarten und auf dessen Grundlage eine nachhaltige Kommunal- und Verwaltungsreform auf den Weg zu bringen.


 

Gebrochene Versprechen der Landesregierung –

Nicht bezahlte Rechnungen im Rahmen der Nürburgring Insolvenz

Missmanagement, falsche Versprechen, Insolvenz. Die Liste des Versagens der Landesregierung beim Prestigeprojekt Nürburgring ist lang. Jetzt schließt sich der nächste Wortbruch an. Offenbar sind die Handwerker, die vor der Insolvenz am Ring tätig waren, von der Staatskanzlei getäuscht worden.

Gehen Handwerker leer aus?

613 Millionen Euro hat die Landesregierung jetzt in der Insolvenztabelle angemeldet – eine unglaubliche Summe. Beim Handwerk sind über 20 Millionen unbezahlter Rechnungen aufgelaufen. Für viele ist dies existenzbedrohend. Sollten die Forderungen der Landesregierung zuerst bedient werden, bleibt vom Verkaufserlös von 77 Millionen Euro für die Handwerker nichts mehr übrig.

Dabei versprach das Kabinett Beck/Dreyer 2012, dass kein Handwerker und Dienstleister Schaden nehmen werde.

Original-Beck-Zitat (Plenarprotokoll vom 1. August 2012 16/30, S. 1877):

„Ich will im Übrigen auch sagen, meine Kolleginnen und Kollegen können Ihnen bestätigen, bei all den Beratungen mit den Rechtsanwälten und den Diskussionen war meine erste Frage, was das für die Handwerker und die Dienstleister bedeutet, die noch Rechnungen ausstehen haben, was es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet.

– Es mag Ihnen fremd sein, dass man so etwas fragt. Erst als klar war, es wird von denen niemand Schaden nehmen, haben wir diesen Weg gewählt, meine Damen und Herren.“

Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander. Scheinbar wurde in allen Beratungen nicht ausreichend geprüft, wie die Handwerker geschützt werden können. 

Dreyer muss handeln

Frau Dreyer hatte als Ministerpräsidentin mehr als zwei Jahre Zeit, rechtliche Fragen zu klären und eine Lösung zu entwickeln. Geschehen ist nichts. Die CDU-Fraktion fordert deshalb die Ministerpräsidentin auf: Handeln Sie jetzt und helfen Sie den betroffenen Firmen!

 

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Parlamentsanträge

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Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Landeswassergesetz

Wasser und Gewässer – ein hohes Gut und lebensnotwendig für Mensch und Tiere. Der Schutz des Wassers ist dabei in Einklang mit seiner wirtschaftlichen Nutzung und den Belangen der Wasserwirtschaft zu bringen. Die CDU-Fraktion schlägt Änderungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein neues Landeswassergesetz vor.

Massive Bedenken

Unser Antrag greift Kritikpunkte aus der Anhörung des Umweltausschusses am 5. Mai 2015 auf. Die Landwirtschaftskammer, Bauern- und Winzerverbände, die kommunalen Körperschaften und die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz äußerten massive Bedenken. Die Landesregierung lege eine regelrechte „Regulierungswut“ an den Tag, während im Gesetz Verbesserungen zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten völlig fehlten.

So ist der Gesetzentwurf überfrachtet mit wasserrechtlich nicht erforderlichen Bestimmungen, mit Abweichungen vom Wasserhaushaltsgesetz. Dadurch werden Kommunen, Wirtschaft und Landwirtschaft mit überzogenen Regelungen belastet. Kritikpunkte sind unter anderem:

·         Das im bisherigen Landeswassergesetz enthaltene Gebot sparsamen Wasserverbrauchs wird unverständlicherweise aufgegeben. Dagegen hält die CDU-Fraktion am Gebot des sparsamen Umgangs mit Wasser fest. Wasser steht nicht unbegrenzt zur Verfügung. Es besteht kein sachlicher Grund, auf die bisherige Bestimmung im bestehenden Landeswassergesetz zu verzichten. Sparsamer Umgang mit Ressourcen ist ein Grundsatz der Nachhaltigkeit.

·         Der vorhandene Spielraum für den Vorrang von Freiwilligkeit bei der Festsetzung von Gewässerrandstreifen wird nicht genutzt.

·         Die Bestimmungen zum Gemeingebrauch sind zu streng gefasst. Bestimmungen zur Tier- und Pflanzenwelt sind hier im Wasserrecht deplatziert. Die gezogene Grenze von 5 ha für das Einleiten von Wasser in oberirdische Gewässer aus einer Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen ist zu eng und muss deshalb dem Bedarf und den üblichen Flächengrößen angepasst werden.

·         Zwischen dem Wasserrecht und dem Naturschutzrecht müssen klare und nachvollziehbare Schnittstellen geschaffen werden. Durch die Novelle des LWG darf es nicht zur Überlappung beider Rechtsbereiche kommen. Doppelregelungen würden ansonsten zu Rechtsunsicherheiten führen können. Auflagen für Naturschutz- oder Natura-2000-Gebiete sollten deshalb im Naturschutzrecht statt im Wasserrecht definiert werden.

·         Es fehlt eine Regelung zur Sicherung rechtmäßig erstellter Drainagen. Das ist für die Landwirtschaft von hoher Bedeutung.

·         Die Regelungen des Regierungsentwurfs stellen erhöhte Anforderungen an die Verfahrensanforderungen an die erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser. Die Bestimmungen in § 46 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz reichen aus. Die grundsätzliche Erlaubnisfreiheit nach § 46 Wasserhaushaltsgesetz darf nicht unterlaufen werden. Insbesondere viele landwirtschaftliche Betriebe sind auf erlaubnisfreie Benutzungen angewiesen.

·         Hochwasserschutz ist eine Pflichtaufgabe des Staates, die mit der allgemeinen Steuerlast abgegolten ist. Eine Überwälzung von Kosten für den Ausbau und Unterhaltungslasten für Hochwasserschutzanlagen auf Eigentümer von Grundstücken, die einen Vorteil von diesen haben sollen, wurde in der Anhörung abgelehnt. Außerdem kämen mit einer solchen Regelung erhebliche Rechtsunsicherheiten auf Kommunen und Unternehmen zu.


 

Aussprache der Großen Anfrage „Umsetzung der Inklusion in Rheinland-Pfalz“

Mit Entschließungsantrag:

Inklusion mit Bedacht umsetzen –

Das Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen

Gemeinsamer Unterricht von Schülern mit und ohne Beeinträchtigung - dieser soll seit einem Jahr verstärkt umgesetzt werden. Bei der Inklusion geht es um Schüler, die eine ganz besondere Förderung benötigen. In vielen Fällen ermöglicht der gemeinsame Unterricht an allgemeinen Schulen einen zusätzlichen Bildungserfolg und eröffnet neue Perspektiven in der Gemeinschaft.

Es gibt aber auch Grenzen, über die hinaus ein gemeinsamer Unterricht beeinträchtigte Schüler nicht mehr angemessen unterstützen kann. Dann ist eine Förderschule sinnvoll. Denn diese bieten hervorragende Rahmenbedingungen wie kleine Klassen und eine intensive Förderung.

Ressourcen keine Voraussetzung mehr

Eine Beschulung an einer Schwerpunktschule war bis vor einem Jahr nur bei ausreichend sächlichen, räumlichen und personellen Ressourcen möglich.

Dieser Ressourcenvorbehalt wurde mit Mehrheit von Rot-Grün vor einem Jahr aus dem Schulgesetz gestrichen. Das heißt, inklusiver Unterricht kann jetzt stattfinden, ohne dass die nötigen Förderkräfte in der Schule vorhanden sind.

Anfragen bestätigen Befürchtungen

Die CDU-Landtagsfraktion hat eine Große Anfrage und mehrere Kleine Anfragen zum Thema Inklusion gestellt, um eine ehrliche Bilanz nach einem Jahr Inklusion im Schulgesetz zu ziehen. Die Auswertung bestätigt zum einen unsere Sorge, dass die Rahmenbedingungen für den inklusiven Unterricht an Schwerpunkt- und an allgemeinen Schulen nicht ausreichen. Zum anderen zeigt sie eine zunehmende Schwächung der Förderschulen.

Vor diesem Hintergrund plädiert die CDU-Fraktion dafür, Inklusion nicht mit der Brechstange, sondern mit Behutsamkeit und einem klaren Konzept umzusetzen.

Wir halten es deshalb für notwendig:

·         Eindeutige Mindestvoraussetzungen für den förderpädagogischen Unterricht, unabhängig vom Förderort an allgemeinen Schulen, Schwerpunktschulen und Förderschulen festzulegen.

·         Ein Konzept zur landesweiten Stabilisierung des differenzierten Förderschulsystems vorzulegen.

  • Den Schulen als letzte Maßnahme die Möglichkeit zu eröffnen, die Schulwahl zum Wohle des Kindes korrigieren zu können.

 

Theorie und Praxis verzahnen –

für einen Modellstudiengang Medizin an der Universität Mainz

Überalterung und Nachwuchsmangel – große Herausforderungen für die rheinland-pfälzischen Ärzte in den kommenden Jahren. Nach Angaben des Präsidenten der Landesärztekammer ist heute jeder zweite berufstätige Arzt 50 Jahre und älter. Gerade in ländlichen Regionen ist der Ärztemangel schon heute deutlich spürbar. Der demografische Wandel wird die Entwicklung noch verschärfen.

Deshalb ist es wichtig, die Wünsche und Vorstellungen der kommenden Ärztegeneration zu berücksichtigen, um die Attraktivität des Berufs zu erhalten und zu stärken. Dies schließt auch Änderungen des Medizinstudiums aus.

Neue Lehr- und Lernformate

Seit 1999 erlaubt es die Approbationsordnung, Modellstudiengänge anzubieten. Gegenwärtig nutzen dies 10 von 37 medizinischen Fakultäten. Die neuen Lehr- und Lernformate wollen nicht nur rein kognitives Wissen vermitteln, sondern setzen auf einen frühen Kontakt der Studierenden zum Patienten.

Praxis von Anfang an

Ziel ist es, Erlerntes so früh wie möglich mit praktischen Erfahrungen zu verknüpfen. Nicht erst nach dem Physikum, sondern bereits ab dem ersten Studienjahr haben die Studierenden Gelegenheit, ihr Wissen praktisch anzuwenden. Fächer werden nicht mehr getrennt gelehrt, sondern gemeinsam und organzentriert. Stärker als bisher wird auf selbstgesteuerte Lernformen gesetzt. Verschiedene Lehr- und Lernangebote kommen zum Einsatz.  Zwar unterscheiden sich die Modellstudiengänge hinsichtlich Aufbau und Lehrmethoden von Universität zu Universität. Gemeinsam ist jedoch allen das Ziel, Studenten von Anfang an praktische Fertigkeiten und diagnostisches Denken zu vermitteln.

Modellstudiengang auch in Mainz

Die CDU-Fraktion plädiert in ihrem Antrag dafür, die Chancen des Modellstudiengangs im Medizinstudium auch für Rheinland-Pfalz zu nutzen. Deshalb fordern wir:

·         Unabhängig von dem angekündigten Masterplan „Medizinstudium 2000“ der Bundesregierung  einen Modellstudiengang an der Universität Mainz nach § 41 der Approbationsordnung einzurichten.


 

Kein „Dauergrünland“ –

brachliegende Flächen müssen Rebland bleibe

Weinberge und Winzerdörfer – prägender Bestandteil unserer Kulturlandlandschaft. In Rheinland-Pfalz spielt der Weinbau mit seinen über 60.000 ha Rebfläche wirtschaftlich und touristisch eine bedeutende Rolle. Für viele Winzerfamilien bildet er die wirtschaftliche Grundlage ihrer Existenz.

Einstufung von Rebflächen als Grünland

Behördliche Eingriffe in die Bewirtschaftung und Nutzung der Flächen bereiten derzeit Weinbau- und landwirtschaftlichen Betrieben gravierende Probleme. Neueste Beispiele: Die Problematik „Dauergrünland“ oder „potentielles Dauergrünland“. Flächen, die bislang als Rebflächen in einem Weinbaubetrieb brach lagen, werden im Flächennachweis als Grünland eingestuft und drohen den Status des Reblandes zu verlieren.

Als rechtliche Grundlage gilt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Danach  entsteht im sechsten Jahr Dauergrünland, wenn zuvor eine landwirtschaftliche Fläche mindestens fünf Jahre zum Anbau von Gras und anderen Grünfutterpflanzen genutzt wurde. In der Folge könnten solche, oft als Flickenteppiche mitten im Weinbergs-gelände liegende Flächen, künftig nicht mehr für den Weinbau genutzt werden. Eine Rekultivierung auf Antrag bleibt zwar möglich, allerdings nur unter Neuausweisung neuer Dauergrünlandflächen als Ausgleich an anderer Stelle im Weinbaubetrieb.

Regelung gilt auch für Ackerflächen

Darüber hinaus hat die EU-Kommission verschärfend klargestellt, dass die so genannte
5-Jahres-Regelung nun auch für Ackerflächen gilt, die auf natürliche Art und Weise begrünt und somit „aus der landwirtschaftlichen Produktion“ genommen worden sind.

Eingriff in Betriebsplanung

Diese Vorgehensweise ist für einen Weinbaubetrieb unakzeptabel und unwirtschaftlich.

Es ist zudem, ebenso wie in den landwirtschaftlichen Betrieben, ein großer Eingriff in die Betriebsplanungen und Eigentumsrechte.

Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf:

  • Sich vehement für die Abschaffung dieser Regelung einzusetzen und die Forderung „kein Dauergrünland in einem abgegrenzten Rebgelände“ durchzusetzen.
  • Die wirtschaftlichen und produktiven Rahmenbedingungen in den Weinbaubetrieben zu unterstützen und der Flickenteppichbildung im Reb-gelände, durch geeignete Maßnahmen und Förderung entgegen zu wirken.
  • Die Winzerbetriebe in ihren Bemühungen um den Erhalt der geschlossenen Rebflächen und Bewirtschaftungsareale zu unterstützen.

 

 

Cyberkriminalität besser bekämpfen –

bessere personelle Ausstattung für Polizei und Justiz

Digitale Attacken – Cyberkriminalität nimmt dramatisch zu. Es trifft das Computersystem des Deutschen Bundestages, Wirtschaftsunternehmen oder kürzlich die KFZ-Zulassungsstellen in Rheinland-Pfalz. Zur Cyber-Kriminalität gehören alle Straftaten, die im Internet geschehen oder mit Hilfe von Techniken aus dem Internet begangen werden, wie Internetbetrug, Ausspähen von Daten, Verstöße gegen das Verbreitungsverbot, Urheberrechtsverletzung, Cyber-Terrorismus, Cyber-Mobbing oder das Verbreiten von Kinderpornographie. Das Internet entgrenzt die Kriminalität in nahezu allen Deliktsbereichen. Zugleich bieten Verschlüsselungs- und Anonymisierungsmöglichkeiten eine geeignete Plattform zur Vorbereitung und Begehung von Straftaten.

Mehr Internetkriminalität in Rheinland-Pfalz

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2014 haben auch in Rheinland-Pfalz die erfassten Delikte im Bereich der Internetkriminalität zugenommen, wobei die Dunkelziffer sehr hoch ist

So stellt das Landeskriminalamt fest, dass die gezählten Internetstraftaten „nicht das Ausmaß der tatsächlich von der Bevölkerung erlebten Internetangriffe, wie z. B. Computersabotage, Datenveränderung, Erpressung und Ausspähen von Daten, wieder (geben). Deren Zahl dürfte weitaus höher liegen.“ (PKS 2014, S. 18). Auch werden derzeit aufgrund des Tatortprinzips nach § 3 StGB nur die rechtwidrigen Taten in der PKS erfasst, bei denen der Täter innerhalb Deutschlands gehandelt hat.

Schwierige Ermittlungen

Cyberkriminalität nimmt in der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung und in der Arbeit der Justizbehörden eine immer größere Rolle ein. Die Ermittlungen hier sind aufwändig und komplex, oft mit Auslandsbezug. Gleichzeitig gehen die Täter sehr professionell und flexibel vor. Deshalb müssen die Strafverfolgungsbehörden nicht nur technisch, sondern auch personell so aufgestellt sein, dass sie ihren Aufgaben nachkommen können.

Stellen nicht besetzt

Hier besteht in Rheinland-Pfalz Nachholbedarf: Im Bereich der Polizei hatte die Landesregierung zu Beginn des Jahres angekündigt, unter dem Stellenplanabschnitt „Sonderlaufbahn Polizei“ mindestens 11 Computerexperten (IT-Experten und Cyberanalysten) einzustellen. Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3350 „Umsetzung Sicherheitspaket der Landesregierung“ (Drs. 16/5065, S. 1) geht jedoch hervor, dass  fast ein halbes Jahr nach dieser Ankündigung erst vier Experten eingestellt sind.

Landeszentralstelle „Cybercrime“ aufstocken

Auch im Bereich der Justiz setzt die Bearbeitung von Cybercrime-Fällen einen hohen Spezialisierungsgrad voraus. Am 1. Oktober 2014 hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist unmittelbarer Ansprechpartner für die rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften in Fragen der Internetkriminalität und damit zusammenhängender Ermittlungsmaßnahmen sowie Rechtsfragen, unterstützt die zuständigen Staatsanwaltschaften in Einzelverfahren und bearbeitet Ermittlungsverfahren, wenn es sich um Verfahren von besonderer Schwierigkeit besonderer Bedeutung oder besonderem Umfang handelt. Sie ist derzeit mit zwei Staatsanwälten ausgestattet, die allerdings nicht in Vollzeit Fälle aus dem Bereich der Cyberkriminalität bearbeiten bzw. nebenbei noch andere Aufgaben wahrnehmen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf:

  • Zur Bekämpfung der Cyberkriminalität Polizei und Justiz besser auszustatten, insbesondere durch die Neueinstellung von zunächst sieben IT-Experten im Landeskriminalamt.
  • Die Landeszentralstelle „Cybercrime“ mit einem weiteren Staatsanwalt/einer weiteren Staatsanwältin aufzustocken.

 

Wettbewerbsfähigkeit sichern –

Innovationsfreundliche Wirtschaftskultur fördern

Wie Innovation und Innovationsfähigkeit sichern? Ein zentrales Thema für den Mittelstand. Tag für Tag erleben wir, wie Innovationen und neue Technologien die Welt und den Alltag eines jeden Einzelnen verändern. Vieles, was gestern noch Zukunftsvision war, ist heute Alltag und morgen bereits überholt.

Innovation entscheidend für Wirtschaftsdynamik

In Rheinland-Pfalz gibt es im Bundesvergleich überdurchschnittlich viele kleine und mittlere Unternehmen. Viele mittelständische Unternehmen, meist Familienbetriebe, können sich mit qualitativ hochwertigen Produkten in bestimmten Marktnischen oder in Zulieferketten für große Unternehmen erfolgreich auf dem Weltmarkt behaupten. Innovationen setzen aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen um. Damit sind sie ein entscheidender Treiber für Investitionen, Produktivität und Beschäftigung sowie die Wettbewerbsfähigkeit.

Keine Impulse der Landesregierung

Nachhaltiges Innovationsmanagement hängt dabei stark von den Rahmenbedingungen ab, die auch die Politik setzt. Hier ist von der Landesregierung bisher nichts zu hören. Im Gegenteil - die von Industrie und Wirtschaft sehr geschätzte „Stiftung Rheinland-Pfalz für Innovation“ soll sogar aufgelöst werden.

Zu Innovation befähigen

Wir brauchen eine zukunftsweisende Innovationspolitik. Denn sie kann entscheidende Impulse geben, um technologischen Fortschritt zu ermöglichen. Investitionen in die Bereiche Forschung und Entwicklung sind für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen unerlässlich. Viele Innovationen können für langfristiges wirtschaftliches Wachstum, Wohlstand und neue Arbeitsplätze sorgen.

Mehr Hilfen für junge Unternehmen

In einer nachhaltigen und umfassenden rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Innovationspolitik muss die Unterstützung junger, kleiner und mittlerer Unternehmen besonders im Fokus stehen. Das größte Hemmnis besteht für junge Unternehmen Land darin, sich langfristig am Markt zu etablieren. Sie sind auf die Produktion und Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen angewiesen. Allerdings mangelt es gerade in der Startphase eines Unternehmens an entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten und geschultem Fachpersonal, um innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln. Diese geringe Selbstfinanzierungkraft hat regelmäßig zur Folge, dass junge Unternehmen auf die Zuführung von Kapital und Ressourcen angewiesen sind. Hier muss die Landesregierung mehr Unterstützung bieten.

Die CDU-Fraktion fordert deshalb in ihrem Antrag die Landesregierung auf:

·         Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Innovation zu erhalten und das Vermögen in Höhe von nahezu 105 Mio. Euro unangetastet zu lassen.

·         Den Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen durch das bereits bestehende Programm der Innovationsassistenten auszuweiten.

·         Ein gezieltes „Managen von Innovationen“ in Start-Up-Unternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch die Bereitstellung und/oder Subventionierung von sogenannten Innovationsmanagern zu fördern.

·         Sogenannte Innovationsgutscheine nach baden-württembergischen Vorbild als weiteres Instrument der Innovationsförderung zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen in rheinland-pfälzischen jungen, kleinen und mittleren Unternehmen, zu etablieren.

·         Dafür Sorge zu tragen, dass die zahlreichen unkoordiniert und weitgehend unabhängig arbeitenden Stellen zur Förderung innovativer Gründungen an Hochschulen, Technologiezentren, Wirtschaftsförderungseinrichtungen und Organisationen der Wirtschaft in einem Netzwerk zusammengeführt werden.

·         Den Technologiebeirat, der in Vergangenheit als ehrenamtliches, unabhängiges Beratungsorgan bewährt hat, neu zu beleben.


 

 

In Planung:

 

Ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen zur Neuordnung der Sozialen Dienste inder Justiz. Dazu hatte die CDU-Fraktionen im April 2015 eine Initiative gestartet.

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Mündliche Anfragen

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Entwurf zum Landesgleichstellungsgesetz

(Christian Baldauf, MdL und Martin Brandl, MdL)

  1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Kopplung der Frauenförderung an die Vergabe von Aufträgen einen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftstandortes darstellt?
  1. Wie schätzt die Landesregierung die Idee im Hinblick auf ihre praktische Anwendung in Bereichen ein, in denen der Anteil männlicher Beschäftigter traditionell sehr hoch ist – beispielsweise in der Baubranche?
  1. Inwiefern plant die Landesregierung den aktuellen Entwurf zum Landesgleichstellungsgesetz - vor dem Hintergrund der breiten Kritik aus Wirtschaft und Politik - nochmals zu verändern?

 

 

 

Äußerungen des Kulturstaatssekretärs über die Deutsche Staatsphilharmonie

Rheinland-Pfalz und deren Folgen

(Brigitte Hayn, MdL, Dorothea Schäfer, MdL, Dr. Susanne Ganster, MdL und

Marion Schneid, MdL)

1.   Was genau hat das Kulturministerium Generalmusikdirektor Steffens bei seiner Vertragsverlängerung 2012 zugesagt  und um welche Stellen ging es?

2.   Wovon konnte Generalmusikdirektor Steffens nach persönlichen Gesprächen mit Kulturstaatssekretär Schumacher ausgehen?

3.  Hat das Kulturministerium versucht, die Stellen im Haushalt 2014/2015 zu verankern und wurde in der Folge die Staatsphilharmonie  in Kenntnis gesetzt, dass die Stellen im Haushalt 2014/2015 nicht gesichert werden konnten?

4.  Laut Presseberichten hat Kulturstaatssekretär Schumacher die künstlerische Planung und Integrität des Generalmusikdirektors in Frage gestellt - welche Gründe hatte er dafür?


 

 

Aussagen des Vorsitzenden des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal und gleichzeitigen Landrat des Rhein-Lahn-Kreises, Herrn Frank Puchtler

(Hans-Josef Bracht, MdL, Josef Dötsch, MdL und Matthias Lammert, MdL)

1.   Inwiefern teilt die Landesregierung die Aussagen von Herrn Puchtler dahingehend, dass eine Buga im Mittelrheintal – vor dem Hintergrund der zu erwartenden Besucher – ohne eine feste Rheinquerung logistisch kaum zu bewältigen ist?

2.  Ist die Landesregierung bereit, sich  zeitnah für eine Wiederaufnahme der Planung zur rechtzeitigen Realisierung der Mittelrheinbrücke einzusetzen?

3.  Inwieweit setzt sich die Landesregierung für eine Bahnalternativstrecke zur Entlastung des Mittelrheintals ein und welche konkreten Maßnahmen hat sie hierfür ergriffen ?


 

 

 

Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen gegen Bahnlärm

(Josef Dötsch, MdL)

Anstehende Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

(Dorothea Schäfer, MdL und Andreas Biebricher, MdL)

 

IHKs – Initiativen für den Mittelstand

(Christian Baldauf, MdL und Martin Brandl, MdL)

 

Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Lohneinkommensentwicklung 2020

(Simone Huth-Haage, MdL und Hedi Thelen, MdL)

 

Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler

(Bettina Dickes, MdL und Brigitte Hayn, MdL)

 

 

Benachteiligung der Naturparke beim Entwicklungsprogamm EULLE

(Arnold Schmitt, MdL und Michael Billen, MdL)

 

Vertretungsverträge zum Ende des Schuljahres

(Bettina Dickes, MdL und Guido Ernst, MdL)

 

Welt-Blutspende-Tag 2015

(Dr. Peter Enders, MdL)

 

 

Anzahl der nicht bestandenen Abiturprüfungen

(Marion Schneid, MdL und Martin Brandl, MdL)

  

Zusagen der Landesregierung in Zusammenhang mit der Insolvenz am Nürburgring

(Alexander Licht, MdL und Axel Wilke, MdL)