Ellen Demuth: „Jetzt kann eine richtige Reform gelingen – unsere langjährigen Vorschläge zum Vorgehen wurden nun übernommen“

Gutachten zur Kommunal- und Verwaltungsreform

16.04.2015

Die CDU-Landtagsabgeordnete Ellen Demuth informiert über den Stand der Gespräche zwischen der CDU-Landtagsfraktion, der Landesregierung und den Regierungsfraktionen zum weiteren Vorgehen bei der Kommual- und Verwaltungsreform:

Die CDU-Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner hatte mit ihrer Fraktion zu Beginn der neuen Legislatur in Gesprächen mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten, ebenso mit seiner Nachfolgerin immer wieder betont, dass eine Kommunal- und Verwaltungsreform nur dann erfolgreich sein könne, wenn eine Gebietsänderung nicht willkürlich vorgenommen, sondern nach einer umfassenden Aufgaben- und Funktionalkritik entwickelt werden würde. Alle staatlichen Ebenen müssten unter die Lupe genommen und Kriterien entwickelt werden. Leitlinien für ein Gutachten und ein koordiniertes Vorgehen hatte die Fraktion in einer Klausurtagung zu Beginn der Legislatur erarbeitet und in Parlamentsinitiativen einfließen lassen. Da die erste Stufe der so genannten Kommunalreform der Landesregierung nicht zu Ende gedacht war und somit vielerorts zu Chaos und Streit führte, erneuerte die CDU-Landtagsfraktion ihr Gesprächsangebot für ein strukturiertes, gemeinsames Vorgehen.  

Für die weiter anstehende Kommunal- und Verwaltungsreform forderten Julia Klöckner und ihre Fraktion deshalb die Beauftragung eines klar strukturierten, unabhängigen Gutachtens als Grundlage. In mehreren Gesprächen haben sich Vertreter der CDU-Landtagsfraktion unter der Führung der Vorsitzenden Julia Klöckner mit den Spitzen der rot-grünen Koalitionsfraktionen und der Landesregierung auf das weitere Vorgehen beim Thema Kommunalreform geeinigt. Dabei hat die CDU-Landtagsfraktion ihren Fahrplan und ihre Forderungen durchgesetzt. Kernpunkt ist die Beauftragung eines umfassenden Gutachtens für eine Kommunalreform II. Insbesondere die Forderungen der CDU-Landtagsfraktion nach einer umfassenden Aufgabenkritik und einer Einbeziehung aller Ebenen als Voraussetzung für eine gelingende Gebietsreform werden jetzt aufgegriffen.

Dazu erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Ellen Demuth:

„Wir Christdemokraten denken langfristig. Wir wollen, dass unser Land Rheinland-Pfalz zukunftsfähig wird - angesichts der sich verändernden Anforderungen an Verwaltung und Gesellschaft, angesichts der Bevölkerungsentwicklung. Manche Strukturen und Aufgabenzuteilungen haben sich überholt, können besser und bürgernäher werden. Wer eine Kommunal- und Verwaltungsreform von langer Dauer und mit hoher Akzeptanz erfolgreich durchführen will, dem muss Gründlichkeit wichtig sein – und vor allem ein strukturiertes, aufeinander abgestimmtes Vorgehen. Kreisgrenzen zu verändern macht nur dann Sinn, wenn man vorher weiß, was hinterher besser werden soll. Willkürliche Grenzveränderungen und Vergrößerungen bringen alleine noch keine Optimierung. Ich bin froh, dass Rot-Grün unsere langjährigen Vorschläge für ein kluges Vorgehen in dieser Sache – nach ihren Erfahrungen einer missglückten ersten Reformstufe – nun aufgreifen. So kann – gemeinsam getragen - eine Kommunal- und Verwaltungsreform, die diesen Namen auch verdient hat, gelingen.“

Ellen Demuth fasst die Positionierung der CDU-Landtagsfraktion nochmal zusammen:

„1. Die CDU-Landtagsfraktion hat ihre Positionierung im Hinblick auf die misslungene Kommunalreform I der Landesregierung bekräftigt. Wir lehnen diese nach wie vor ab, weil das Vorgehen – anders als das jetzt beschlossene – nicht strukturiert war. Eine Zusammenlegung der Verbandsgemeinden hätte nicht abgekoppelt, ohne eine Gesamtbetrachtung erfolgen dürfen. Die Beschränkung auf eine reine, zum Teil durch Zwang erfolgte Gebietsveränderung auf Ebene der Verbandsgemeinden oder verbandsfreien Gemeinden ohne Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit den anderen kommunalen Ebenen wie den Städten und Landkreisen, ohne Aufgabenkritik und ohne nachvollziehbare und klare Kriterien, war ein Fehler. Diese rot-grüne Kommunalreform ist auf halbem Wege stecken geblieben und gescheitert. Es bleibt bei unserer Forderung nach einem Moratorium für die anstehenden Zwangsfusionen. Die Zwangsfusionen, die die rot-grüne Landesregierung in den nächsten Monaten noch vollziehen will,  lehnen wir ab.

 

2. Eine Kommunal- und Verwaltungsreform, die diesen Namen verdient und die bisherigen Strukturen und Aufgaben überprüft und neu strukturiert, ist für die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit unseres Landes notwendig. Die CDU-Landtagsfraktion konnte mit ihrer Forderung überzeugen, ein umfassendes Gutachten für eine Kommunalreform II zu beauftragen. Wir brauchen eine moderne Kommunal- und Verwaltungsreform, die den Veränderungen der Gesellschaft nicht zuletzt im Bereich der Arbeitswelt und der Demografie Rechnung trägt. Im Mittelpunkt der Verwaltungsreform muss der Bürger stehen. Grundprinzip sollte die Herstellung der Einräumigkeit der Verwaltung und das Prinzip der „einen Tür“ sein. Das erfordert neben einer ganzheitlichen Betrachtung aller staatlichen und kommunalen Ebenen eine Aufgabenbeschreibung und eine Diskussion über Zuständigkeiten und Finanzströme zwischen den einzelnen Ebenen. Einzubeziehen sind dabei auch die staatlichen Mittelinstanzen und die Sonderbehörden. Dieses Gutachten wird zu Beginn der kommenden Wahlperiode vorliegen.


3. Wir begrüßen, dass die Landesregierung und die sie tragenden rot-grünen Koalitionsfraktionen nun auf unsere Argumente eingeschwenkt sind. Das ist ein Verhandlungserfolg. Unser Ziel war immer: Die Treppe von oben nach unten kehren, eine Reform aus einem Guss planen, erst Aufgaben- und Funktionalkritik unter Einbeziehung der Mittelbehörden, dann Gebietsreform – und nicht umgekehrt. Diesen Fahrplan haben wir durchgesetzt und schaffen damit die Voraussetzung dafür, dass die gescheiterte Kommunalreform der Landesregierung vom Kopf auf die Füße gestellt wird.

 

4. Grundlage für die Beauftragung eines Gutachtens ist ein umfangreicher Fragenkatalog, der sich u.a. mit Finanzfragen, Raumplanung und Raumordnung, modernen Verwaltungsstrukturen und Bürgernähe befasst. Auch hier hat die CDU-Landtagsfraktion mit ihren Vorschlägen überzeugt. Der Gutachtenauftrag muss jetzt mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Die Einbeziehung der kommunalen Ebene war für die CDU-Landtagsfraktion von Anfang an ein zentrales Anliegen.

 

5. Auch bei der Benennung von Sachverständigen für die Erstellung des Gutachtens haben wir überzeugende Vorschläge gemacht. Seitens der CDU-Landtagsfraktion wurden als Kopf der Gutachtergruppe Herr Prof. Dr. Martin Junkernheinrich von der Technischen Universität Kaiserslautern benannt. Er bildet zusammen mit Herrn Prof. Dr. Jan Ziekow von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer die Doppelspitze.“


Hinweis:
Den Text zur Beauftragung des Gutachtens finden Sie als PDF Datei unterhalb dieser Pressemitteilung.