Ellen Demuth: Heizkostenzuschuss für nicht leitungsgebundene Heizungen

19.06.2023

 

Landtagsabgeordnete Ellen Demuth erklärt: „Der Deutsche Bundestag hat ein Programm zur Entlastung von Privathaushalten aufgelegt, welche beispielsweise mit Öl, Pellets oder Holz heizen. Wer zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 mehr als das Doppelte im Vergleich zu den Referenzpreisen aus dem Jahr 2021 bezahlt hat, soll eine Entlastung von 80 % der Mehrkosten erhalten, aber nicht mehr als 2000 €. Dazu erhalte ich regelmäßig Nachfragen von enttäuschten Bürgerinnen und Bürgern, die trotz eines Antrages auf Unterstützung wenig oder gar keine Hilfen erhalten.“

Ellen Demuth weist darauf hin, dass der Bund bundeseinheitliche Referenzwerte festgelegt hat. Von den Mehrkosten, welche über der Preisverdoppelung dieser Werte liegen, werden 80 % erstattet. Es sei denn, der Wert liegt unter 100 €, dann erhält man nichts.

Sie betont: „Viele Menschen haben sich Hoffnungen gemacht, dass sie Entlastung erhalten. Tatsache aber ist, dass der Staat seinen Bürgern zumutet, die Verdoppelung der Preise selbst tragen zu können. Erst was darüber hinaus geht, und nur dieser Mehrbetrag, wird zu 80 % vom Staat übernommen. Diese Tatsache haben viele Menschen, die Anträge auf Erstattung gestellt haben, sicher unterschätzt.“

Nähere Informationen gibt es hier: heizkostenhilfe.rlp.de.