Im Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer geregelt. Diese Steuer darf der aufgrund im LBKG festgelegten Zweckbindung nur zur Förderung des vorbeugenden und abwehrenden Bandschutzes verwendet werden. Mit der Feuerschutzsteuer werden in erheblichen Maß Investititionen der kommunalen Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz gefördert. Die Feuerschutzsteuer betrug in den vergangenen 10 Jahren durchschnittlich 12 Mio. EUR pro Jahr.
  
  
  
Die rot-grüne Landesregierung plant nun in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 3 Mio. EUR pro Jahr von der Feuerschutzsteuer für andere allgemeine staatliche Aufgaben auszugeben.  
  Der Antrag der CDU Fraktion in der letzten Plenarssitzung an die Landesregierung, von diesen Planung abzusehen, wurde einstimmig von allen Grünen und SPD Abgeordneten abgelehnt.  
  Auf seiner Internetseite sammelt der Landesfeuerwehrverband Unterschriften zur Unterstützung der Resolution zum Erhalt der Zweckbindung der Feuerschutzsteuer.  
  Bitte unterstützen Sie unsere Feuerwehren mit Ihrer Unterschrift!  
  Die CDU Rheinland-Pfalz steht hinter unseren Feuerwehren. Der Landesverband hat eine Postkartenkampagne "Wir stehen hinter unserer Feuerwehr- Finger weg von der Feuerschutzsteuer!" aufgelegt.   
  Wir haben als CDU Landtagsfraktion darüber hinaus in unserem Antrag deutlich zum Ausdruck gebracht, dass derzeit nicht von einer flächendeckend guten Ausrüstung der Feuerwehren geredet werden kann. Der Rückstand in den Förderbewilligungen, in den Zuweisungen der bewilligten Fördermittel sowie das in weiten Teilen hohe Durchschnittsalter der Feuerwehrfahrzeuge stellt bereits jetzt eine Gefährdung der Einsatzbereitschaft dar, woraus resultierend, wir eine Zweckentfremdung der Mittel unter keinen Umständen können!  
  Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!