Liebe Leserinnen,
liebe Leser,
als Ihre direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen setze ich mich mit Nachdruck für die Interessen unserer Region ein.
Ihr Feedback und Ihre Anliegen sind mir bei meiner Arbeit besonders wichtig. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gemeinsam können wir viel für unsere Heimat bewegen.
Ihre

Ellen Demuth MdB, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz. Mit dem Gesetz sollen erstmals bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung geschaffen werden. Im Mittelpunkt stehen eine frühzeitige Erfassung des Sprach- und Entwicklungsstands und eine gezielte Förderung von Kindern mit Unterstützungsbedarf. In den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen werden rund 10.000 Kinder im Kita-Alter zwischen zwei und sechs Jahren betreut.
Die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, Ellen Demuth MdB, lädt gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten im Wahlkreis Altenkirchen (Westerwald), Dr. Matthias Reuber, am 18. September 2026 um 17:00 Uhr zu einer Bürgersprechstunde in Wissen ein.
Ellen Demuth MdB begrüßt Linus Grümbel aus Mudersbach für zweiwöchiges Praktikum in Berlin – Schüler erhält Einblick in Politikeralltag.
Ellen Demuth MdB setzt sich für eine bessere Taktung der Bahnverbindungen entlang der rechten Rheinstrecke ein. In einem Schreiben an Thorsten Müller, Verbandsdirektor des SPNV-Nord, unterstützt die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen die Forderung nach zusätzlichen Halten des RE 8 in Leutesdorf, Leubsdorf und Erpel.
Ellen Demuth lädt zur Bürgersprechstunde in Neuwied ein
Die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, Ellen Demuth, lädt am 03. September 2026 um 13:00 Uhr zu einer Bürgersprechstunde in Neuwied ein.
Ellen Demuth MdB, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung der Frühstartrente. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt.