Kleine Anfrage Kommunal- und Verwaltungsreform:
Aus der Antwort von Staatssekretär Günter Kern wird deutlich: Im Rahmen des Zusammenschlusses der VG Bad Hönningen (Gebietsänderungsbedarf) mit der VG Linz zieht das Ministerium eine Umgliederung von St. Katharinen und Vettelschoß in die VG Asbach nicht in Betracht.
Dafür, so Kern, sei kein Gemeinwohlerfordernis erkennbar. Auch das Landesgesetz von 2010 zur Kommunal- und Verwaltungsreform gebe eine solche Gebietsänderung nicht her.
Auch für den Anschluss von Leutesdorf an die kreisangehörige Stadt Neuwied gelte:
Hier handelt es sich nicht um eine Gebietsänderungsmaßnahme im Sinne des vorgenannten Landesgesetzes.
Demuth: „Der Staatssekretär betont, dass es keine rechtliche Grundlage für eine Verwaltungsgemeinschaft von Leutesdorf mit Neuwied gibt. Hier will das Ministerium auch keine neuen rechtlichen Grundlagen schaffen.“
Würde Leutesdorf aus der VG Bad Hönningen ausgegliedert, bekäme der Ort den Status einer verbandsfreien Gemeinde, wenn er als kommunale Gebietskörperschaft fortbestehen solle. Problematisch sei die Zuordnung der Aufgabenträgerschaften für die Selbstverwaltungsaufgaben und die Auftragsangelegenheiten der Verbandsgemeindeebene in Bezug auf das Gebiet der Gemeinde Leutesdorf.
Demuth: „Eine solche Änderung ist von Seiten der Landesregierung nicht gewollt, und erscheint daher unmöglich zu erreichen.“