Ellen Demuth

Demuth: Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage zum Thema Kostenübernahme Schülerbeförderung

 
Das Thema Kostenübernahme der Schülerbeförderung zu privaten  Schulen in NRW beschäftigt neben den betroffenen Familien auch den Kreistag Neuwied und die Landtagsabgeordnete Ellen Demuth schon seit längerem.

Demuth stellte in einer Anfrage an die Landesregierung in Mainz einige Fragen, um die unbefriedigende Situation einer möglichen Lösung zuzuführen.

Demuth: „Es erfolgt eine Ungleichbehandlung betroffener Schülerinnen und Schüler. Fahrtkosten zu öffentlichen Schulen in NRW werden übernommen, und die zu privaten Schulen nicht. Hier sehe ich Handlungsbedarf. Die SPD-geführte Landesregierung muss hier erklären, warum eine Ungleichbehandlung in der Fahrtkostenerstattung erfolgt.“ 

In der nun vorliegenden Antwort auf die Kleine Anfrage erklärt das Bildungsministerium: „Nach dem Schulgesetz sind für die Kostenübernahme der Schülerbeförderung in benachbarte Bundesländer die Landkreise bzw. kreisfreien Städte, in deren Gebiet die Schüler wohnen, zuständig.“

Davon ausgenommen sind jedoch private Schulen in freier Trägerschaft. Hier besteht nach dem Privatschulgesetz nur Anspruch auf Kostenübernahme der Schülerbeförderung, wenn die Schule in Rheinland-Pfalz liegt und vom Land Rheinland-Pfalz gefördert wird. Folglich werden Beförderungskosten zu privaten Schulen in NRW nicht übernommen.

Das Land Rheinland-Pfalz, so das Ministerium, plane hier auch keine Gesetzesänderung. Es beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom Jahr 2005.

Vom Land Rheinland-Pfalz, so wird weiterhin erklärt, werden nur Schulen in Rheinland-Pfalz gefördert. Somit können auch nur hier ansässige Schulen Beiträge nach dem Privatschulgesetz erhalten.

Demuth ist mit der Antwort des Bildungsministeriums nicht zufrieden und wird sich auch weiterhin für eine faire Lösung stark machen.