Ellen Demuth

Ellen Demuth MdB begrüßt Kabinettsbeschluss zur Frühstartrente – früher Start in die private Altersvorsorge kommt – rund 20.000 Kinder in den ersten Jahrgängen im Wahlkreis

Ellen Demuth MdB, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung der Frühstartrente. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt.

Ellen Demuth MdB, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung der Frühstartrente. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt.

Die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen. Ab 2027 kommt jeweils der Jahrgang der neuen Sechsjährigen hinzu. Allein die Geburtsjahrgänge 2020 bis 2026 umfassen in den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen rund 20.000 Kinder, die bald von der Frühstartrente profitieren können.

„Ein früher Start macht bei der Altersvorsorge einen gewaltigen Unterschied. Mit der Frühstartrente geben wir Kindern von Beginn an ein eigenes Startkapital mit auf den Weg. Besonders wichtig ist mir, dass dieser Einstieg nicht vom Einkommen, dem Wissen oder der Initiative der Eltern abhängt. Jedes anspruchsberechtigte Kind eines Jahrgangs profitiert. Damit verbinden wir langfristigen Vermögensaufbau mit mehr Chancengleichheit“, sagt Ellen Demuth.

Eltern können das Depot bei einem privaten Anbieter eröffnen und zusätzlich selbst einzahlen. Vorgesehen sind zertifizierte Standarddepots mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent und ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Wird kein eigenes Depot eröffnet, geht die staatliche Förderung nicht verloren. In diesem Fall werden die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt angelegt und von der Deutschen Bundesbank verwaltet. Ein gesonderter Antrag auf die Förderung ist nicht erforderlich. Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei.

Wie stark sich der frühe Einstieg über Jahrzehnte auswirken kann, zeigt eine Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Wertentwicklung von sieben Prozent pro Jahr werden aus den staatlichen Einzahlungen von insgesamt 1.440 Euro bis zur Volljährigkeit rund 2.200 Euro. Ohne eine einzige weitere Einzahlung könnten daraus bis zum 65. Lebensjahr rund 53.000 Euro werden. Zahlen Eltern zusätzlich zehn Euro im Monat ein, liegt der errechnete Depotwert bei rund 107.000 Euro. Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen.

„Die zehn Euro im Monat sind kein fertiges Rentenpolster. Der entscheidende Hebel ist die lange Zeit, in der das Kapital wachsen kann. Gleichzeitig schafft die Frühstartrente einen konkreten Anlass, schon in jungen Jahren über Sparen, Kapitalanlage und Altersvorsorge zu sprechen. Die gesetzliche Rente bleibt das Fundament. Mit der Frühstartrente stärken wir zusätzlich die private Vorsorge und vermitteln früh, wie langfristiger Vermögensaufbau funktioniert“, so Demuth.