Ellen Demuth

Ellen Demuth MdB begrüßt Verabschiedung des Beitragsstabilisierungsgesetzes – Verbesserungen im Parlament erreicht

Ellen Demuth MdB, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, begrüßt den Abschluss der Beratungen über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt. Die Reform war notwendig geworden, weil die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen stagnierten, während die Ausgaben immer weiter stiegen. Demuth hatte im Vorfeld der abschließenden Beratungen viele Gespräche zu den Plänen im Wahlkreis geführt und die Anregungen an die zuständigen Abgeordneten herangetragen.

Ellen Demuth MdB, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, begrüßt den Abschluss der Beratungen über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt. Die Reform war notwendig geworden, weil die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen stagnierten, während die Ausgaben immer weiter stiegen. Demuth hatte im Vorfeld der abschließenden Beratungen viele Gespräche zu den Plänen im Wahlkreis geführt und die Anregungen an die zuständigen Abgeordneten herangetragen.

„Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung hat das Handeln des Bundes notwendig gemacht. Gleichzeitig sind die beschlossenen Maßnahmen für viele Akteure im Gesundheitswesen schmerzhaft. Das gilt insbesondere für uns in Rheinland-Pfalz mit seiner vielfältigen Krankenhauslandschaft und den vielen freigemeinnützigen Trägern. Umso wichtiger ist es, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren an wichtigen Stellen verbessert worden ist“, sagt Demuth.

So stellt der Bund ab dem Jahr 2027 zusätzliche Mittel in Höhe von 550 Millionen Euro für die Krankenhäuser bereit. Zugleich werden die Kliniken von Bürokratie entlastet, indem auf zusätzliche verpflichtende Personalbemessungsvorgaben verzichtet wird. Der Bund beteiligt sich außerdem deutlich stärker an den Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern. Im Jahr 2027 steigt der dafür vorgesehene Bundesbeitrag von 250 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro. Auch in der kieferorthopädischen Versorgung wurden die Übergangsregelungen erweitert und der Bestandsschutz für bereits praktizierende Ärzte gestärkt.

„Die Verbesserungen nehmen Druck aus dem angespannten System und verteilen die notwendigen Belastungen ausgewogener. Besonders die zusätzlichen Mittel und der Abbau neuer bürokratischer Vorgaben sind für die Krankenhäuser ein wichtiges Signal. Sie kompensieren die Einschnitte nicht vollständig, schaffen aber mehr Luft zum Atmen“, erklärt die CDU-Abgeordnete.

Die unabhängige FinanzKommission Gesundheit, die von Bundesgesundheitsministerin Warken einberufen worden ist, wird weitere Vorschläge für langfristige Strukturreformen vorlegen: „Ich weiß, dass das Thema viele Menschen bewegt. Deshalb bin ich froh, dass die Beratungen nun einen Abschluss gefunden haben. Bei den weiteren Reformen müssen die besonderen Bedingungen des ländlichen Raums von Anfang an mitgedacht werden. Ich werde dafür sorgen, dass die Perspektiven unserer Krankenhäuser, Praxen und Patienten auf dem Land in die Beratungen in Berlin einfließen“, so Demuth abschließend.