Ellen Demuth fragt nach: Auswirkungen des Kitazukunftsgesetzes auf die Kindertagesstätten im Kreis Neuwied

16.10.2019

Seit der Verabschiedung des neuen Kita-Zukunftsgesetzes der SPD-geführten rheinland-pfälzischen Landesregierung beschäftigen sich Betreiber, Erzieherinnen und Erzieher und Eltern mit den Auswirkungen, welche das Gesetz auf die Einrichtungen haben wird. Die Landtagsabgeordnete Ellen Demuth hat sich bei der Landesregierung erkundigt und nun Antworten bekommen.

Das Bildungsministerium beantwortet die Anfrage erst sehr allgemein: Das jeweilige Jugendamt müsse den Bedarf feststellen und dann das Betreuungsangebot und die Betreuungszeiten an den jeweiligen Einrichtungsstandorten festlegen. Danach richte sich dann die Personalausstattung. Gemeinsam mit den Trägern müsse das vor Ort Machbare besprochen und eventuell angepasst werden.

„Das sind,“ so Ellen Demuth, „keine neuen Informationen, sondern so ist auch die bisherige Herangehensweise. Interessant wird es bei folgender Aussage: Ohne eine qualifizierte Aussage eines Jugendamtes über das, was es zur Erfüllung der Rechtsansprüche der Kinder ab dem ersten Lebensjahr im Jahr 2021 in seinem Bezirk benötigt, und zu den Schwerpunkten, die in den Sozialräumen gesetzt werden sollen (Sozialraumbudget), lässt sich keine endgültige Aussage über die Personalisierung einer Einrichtung ab dem Jahr 2021 treffen.“

Die Vorab-Berechnungen des Bildungsministeriums kommen zum Ergebnis, dass sich im Stadtjugendamtsbereich Neuwied ein „vergleichbares“ Personalstellenniveau für das pädagogische Fachpersonal ergibt (ohne zusätzliches Personal aus dem Sozialraumbudget). Für den Landkreis Neuwied werde sich das Stellenniveau perspektivisch allerdings bis zu einem unteren zweistelligen Bereich gegenüber heute erhöhen (ohne zusätzliches Personal aus dem Sozialraumbudget).

Ellen Demuth interessierte weiterhin, ob es Einrichtungen geben wird, in denen aufgrund der Umsetzung des Gesetzes Baumaßnahmen erforderlich werden, also finanzielle Auswirkungen entstehen. Dazu macht das Ministerium keine genauen Angaben, sondern verweist auf die Verpflichtung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes.

Schon heute, so erklärt die Ministerin, hätten viele Einrichtungen eine Betriebserlaubnis, welche ein Verpflegungsangebot miteinschließt. Ziel sei es, in allen Einrichtungen mit Mittagsverpflegung ein gesundes und warmes Mittagessen anzubieten. „Der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen hinsichtlich der Ausgestaltung des Mittagessens gebe den Betroffenen vor Ort genügend Zeit, ein bedarfsgerechtes Verpflegungsangebot zu entwickeln,“ zitiert Ellen Demuth aus dem Schreiben der Landesregierung. „Auf die personellen Auswirkungen geht die Antwort nicht ein.“

„Ganz wichtig war mir zu erfahren, ob die Landesregierung plant, ein Förderprogramm für Träger und Kommunen aufzulegen, damit im Zuge der Umsetzung des Gesetzes ein bedarfsgerechter Umbau und notwendige Modernisierungen in den Einrichtungen zügig erfolgen können“, erklärt Ellen Demuth.

„Mit dem im Antwortschreiben genannten Sonderprogramm von 13,5 Millionen Euro zum Ausbau von KiTa-Küchen wird die Landesregierung den neuen Anforderungen aus dem KiTa-Gesetz aber nicht gerecht. Deutlich wird: wieder einmal werden die Kosten aus einem Landesgesetz an die örtlichen Verantwortlichen abgewälzt, die Landesregierung lässt Kreise und Gemeinden im Regen stehen. 13 Millionen Euro sind definitiv zu wenig.

Ellen Demuth fordert hier deutliche Nachbesserungen: „Das Land muss wieder Fördermittel für Kita-Baumaßnahmen zur Verfügung stellen.“