Gesetzgebung Flohmarktverbots an Sonn- und Feiertagen in Rheinland-Pfalz

Ellen Demuth für Erhalt der „Trödelmärkte“

11.07.2012 | Linz am Rhein/ Mainz

Die CDU-Landtagabgeordnete Ellen Demuth setzt sich für den Erhalt von Trödelmärkten in Rheinland-Pfalz ein. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. November 2011 ist eine Durchführung von gewerblichen Floh- und Trödelmärkten an Sonntagen nicht mehr möglich. Derzeit wird ein neues Landesgesetz vorbereitet, nach dem gewerbliche Floh- und Trödelmärkte unter bestimmten Voraussetzungen künftig in begrenztem Umfange auch an Sonntagen stattfinden können.

„Unterstützend zu diesen Maßnahmen, habe ich mit einer Anfrage bei der Landesregierung klargestellt, dass ich für den Erhalt und eine entsprechende Änderung des Gesetzes plädiere“, so Demuth. Ein gelegentlich stattfindender Floh- und Trödelmarkt von Privatpersonen, Kindergärten oder privat organisierten Vereinen müsse mit dem gesetzlichen Schutz der Sonn- und Feiertage vereinbar sein. Dieser Meinung schließt sich die Landesregierung grundsätzlich an.
 
In ihrer Antwort erläuterte die zuständige Staatsministerin Eveline Lemke, dass das Gesetz einerseits das geänderte Freizeitverhalten der Bevölkerung berücksichtigen, andererseits aber den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Sonntags gewährleisten werde.