Neues Grundsteuergesetz / Neubewertung von Grundstücken

Ellen Demuth: Verfahren zur Übermittlung der Grundsteuerdaten muss vereinfacht werden

30.05.2022

 

Die CDU-Landtagsabgeordnete Ellen Demuth spricht sich für eine bürgerfreundlichere Lösung zur Übermittlung der Grundsteuerdaten nach dem neuen Grundsteuergesetz aus. Insbesondere für viele Seniorinnen und Senioren sei die elektronische Übermittlung per ELSTER nicht zumutbar. Die nur auf Antrag möglichen Ausnahmen in Härtefällen, z.B. bei wirtschaftlicher und persönlicher Unzumutbarkeit, seien nicht ausreichend. Ministerin Ahnen müsse hier für Abhilfe sorgen:

„Insbesondere viele Seniorinnen und Senioren, auch hier im Landkreis Neuwied, sind durch das neue Grundsteuergesetz massiv beunruhigt. Das zeigen die vielen negativen Reaktionen, die an mich herangetragen werden. Verunsicherung schafft besonders das von der Ampel-Koalition beschlossene komplizierte rheinland-pfälzische Berechnungsmodell.

Ein zentraler Knackpunkt, der bei vielen Seniorinnen und Senioren für große Probleme sorgt, ist darüber hinaus die elektronische Abgabepflicht. Denn selbst wenn ein Antrag auf Abgabe der Steuererklärung in Papierform gestellt wird, müssen die Betroffenen zunächst das zuständige Finanzamt aufsuchen oder, falls nicht mehr mobil, im Service-Center anrufen. Das Finanzamt muss dann den Vordruck ausdrucken und diesen schließlich – anders als bei der Einkommenssteuer – übergeben oder zuschicken. Auch für die Finanzämter ist dieses Vorgehen sehr arbeits- und zeitintensiv.

Wir brauchen hier eine pragmatische Lösung in Papierform. Das muss Landesfinanzministerin Ahnen jetzt umgehend auf den Weg bringen. Ich kann mir vorstellen, die Vordrucke in den Kommunen zur Verfügung zu stellen oder den Menschen direkt zuzuschicken. Ich erwarte hier eine bürgerfreundliche Lösung für die Menschen, die eben noch nicht digital unterwegs sind,“ so Ellen Demuth.

Hintergrund:

Zum 01.01.2025 tritt ein neues Grundsteuergesetz in Kraft. Dazu müssen alle Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet werden. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, Daten bis zum 31. Oktober 2022 zu liefern. Dabei ist in Rheinland-Pfalz vorgesehen, dass dies nur elektronisch über ELSTER erfolgen kann. Eine Ausnahme soll nur auf Antrag in Härtefällen z.B. bei wirtschaftlicher und persönlicher Unzumutbarkeit gelten.