Parlamentarische Anfragen von Ellen Demuth


 


Eine sogenannte „Kleine Anfrage“ bezeichnet die schriftliche Anfrage eines/einer Landtagsabgeordneten an die Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Die Kleine Anfrage ist ein zentrales Instrument der parlamentarischen Kontrolle. In der Regel wird das Instrument von der Opposition verwendet. Kleine Anfragen beziehen sich immer auf ein konkretes Thema, wie etwa den Bau einer Landesstraße, Personalsituationen an Schulen, Fragen zu Feuerwehr oder Polizei oder warum eine Maßnahme nicht ergriffen wurde.

Maximal sieben Fragen zu einem Thema darf ein Mitglied des Landtages in einer Kleinen Anfrage der rheinland-pfälzischen Regierung stellen. Innerhalb von drei Wochen muss die Regierung schriftlich darauf antworten. Diese Vorgaben sind in der Geschäftsordnung des Landtages Rheinland-Pfalz festgeschrieben (§ 97) festgelegt.
 


Anfragen von Ellen Demuth, MdL  

Alle kleinen Anfragen sind, wenige Wochen nachdem sie durch einen Landtagsabgeordneten gestellt wurden, mit den Antworten öffentlich zugänglich. Meine Anfragen (Abgeordnete seit 2011) finden Sie hier:

Das Auskunftssystem des rheinland-pfälzischen Landtages hält für Sie umfassende Informationen bereit: HIER 

16. Wahlperiode:  Anfragen der 16. Wahlperiode

17. Wahlperiode:  Anfragen der 17. Wahlperiode


18. Wahlperiode: 
 Anfragen der 18. Wahlperiode

Leider ist es derzeit nicht möglich, die einzelnen Wahlperioden direkt zu verlinken. Das bedeutet leider für Sie mehr Aufwand bei der Suche.